Pensionsrückstellung
Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfänger*innen sind Rückstellungen zu bilden.
Die Beamtenversorgung hat für ihre Mitglieder das Büro "RZP beratende Aktuare GbR" für folgende Leistungen beauftragt:
- Ermittlungen der Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen und Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfänger*innen
- Ermittlung des Erstattungsanspruches aufgrund eines Dienstherrenwechsels zum Bilanzstichtag
- Schätzung deren prozentualer Veränderungen in den 2 Folgejahren