Tarifverhandlungen
Tarifrunde TVöD 2025
1. Laufzeit
- 27 Monate: 01.01.2025 – 31.03.2027
2. Entgelt
Entgelttabelle:
- 01.01.2025: keine Erhöhung
- 01.04.2025: +3 % (mindestens 110 EUR)
- 01.05.2026: + 2,8 %
Jahressonderzahlung Kommunen (VKA):
- 85 % in allen Entgeltgruppen
- Umwandlungsmöglichkeit von Teilen der Jahressonderzahlung in bis zu 3 freie Tage
3. Arbeitszeit
- Ab 2026 ist eine freiwillige Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dieser Prozess wird als "doppelte Freiwilligkeit" bezeichnet. Das Entgelt wird entsprechend erhöht, und zwar zuzüglich eines Zuschlags auf das Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe.
- E 1 bis E 9b: 25 %
- E 9c bis E 15: 10 %
4. weitere Regelungen
- 1 zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
- Möglichkeit zur Einrichtung von „Langzeitkonten“ auf betrieblicher Ebene
Kapitalübertragung
Wenn bei Ihrem früheren Arbeitgeber bereits eine betriebliche Altersversorgung als Bruttoentgeltumwandlung geführt wurde, können Sie diesen Vertrag zu Ihrer Zusatzversorgungskasse übertragen lassen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung des Barwertes besteht innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden beim vorherigen Arbeitgeber (§ 4 BetrAVG).
Folgende Durchführungswege können übertragen werden:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Hierzu wird ein Vertrag im Rahmen einer freiwilligen Versicherung eröffnet. So können Sie weiterhin die staatliche Förderung mit eigenem Beitrag nutzen.
Die Höhe des Beitrages ist frei wählbar (im ersten Kalenderjahr mindestens 30 EUR brutto je Monat) und jederzeit zum Folgemonat änderbar.
Zusätzlich zur lebenslangen Altersrente kann die Hinterbliebenenversorgung und/oder die Erwerbsminderungsversorgung mitversichert werden. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Die Absicherung kann jederzeit Ihrer aktuellen Lebenssituation angepasst werden.
Den Antrag auf Übertragung einer betrieblichen Altersversorgung gemäß § 4 BetrAVG finden Sie hier.


