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Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit dem Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg (KVBbg). Da verschiedene Formate und technische Standards existieren, finden Sie hier unsere aktuellen rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen.
Formgebundene Kommunikation
Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift erfordern oder Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und Anträge), müssen bei elektronischer Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz) versehen sein, oder per De-Mail mit Absenderbestätigung (§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes) übersandt werden. Dies gilt sowohl für die Mitteilungen selbst, als auch für evtl. Anlagedokumente.
Diese beiden Formen der elektronischen Übermittlung ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).
Die Übermittlung elektronischer Dokumente bei formgebundenen Anträgen und Schreiben usw. erfolgt mittels der qualifizierten elektronischen Signatur an:
Verschlüsselung
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese zusätzlich verschlüsseln. Der für die Verschlüsselung benötigte "öffentliche Schlüssel" des KVBbg steht unter folgendem Link zum Download bereit:
Indem Sie den Zugang zum KVBbg über die genannten E-Mail-Adressen nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis zur elektronischen Kommunikation und zur Speicherung Ihres dafür erforderlichen öffentlichen Schlüssels. Er wird benötigt, um im Verlauf der weiteren Kommunikation verschlüsselte Mails an Sie zu versenden.