Besucheranschrift

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg
Rudolf-Breitscheid-Str. 64
16775 Gransee

Standort in Google Maps anzeigen

 

Der schnelle Weg zu unseren Fachteams

Beamtenversorgung

Postanschrift
Kommunaler
Versorgungsverband Brandenburg
- Beamtenversorgung -
Postfach 12 09
16771 Gransee

Direktkontakt
03306 7986 - 3010
beamtenversorgung@kvbbg.de

Beihilfe

Postanschrift
Kommunaler
Versorgungsverband Brandenburg
- Beihilfe -
Postfach 12 09
16771 Gransee

Direktkontakt
03306 7986 - 4010
beihilfe@kvbbg.de

Zusatzversorgung

Postanschrift
Kommunaler
Versorgungsverband Brandenburg
- Zusatzversorgung -
Postfach 12 09
16771 Gransee

Direktkontakt
03306 7986 - 2010
zusatzversorgung@kvbbg.de

Kontakt aufnehmen

Bitte addieren Sie 4 und 2.
Bitte rechnen Sie 7 plus 1.
Was ist die Summe aus 9 und 6?
Bankverbindungen

Beamtenversorgung

Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE15 1605 0000 3751 0012 46
BIC WELADED1PMB

Beihilfe

Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE90 1605 0000 3751 0012 54
BIC WELADED1PMB

Zusatzversorgung

Umlage
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE68 1605 0000 3751 0012 62
BIC WELADED1PMB

Zusatzbeitrag
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE32 1605 0000 3751 0064 69
BIC WELADED1PMB

Freiwillige Versicherung
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE52 1605 0000 3751 0064 00
BIC WELADED1PMB

Elektronische Kommunikation

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit dem Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg (KVBbg). Da verschiedene Formate und technische Standards existieren, finden Sie hier unsere aktuellen rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen.

Formgebundene Kommunikation
Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift erfordern oder Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und Anträge), müssen bei elektronischer Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 Signaturgesetz) versehen sein, oder per De-Mail mit Absenderbestätigung (§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes) übersandt werden. Dies gilt sowohl für die Mitteilungen selbst, als auch für evtl. Anlagedokumente.

Diese beiden Formen der elektronischen Übermittlung ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).

Die Übermittlung elektronischer Dokumente bei formgebundenen Anträgen und Schreiben usw. erfolgt mittels der qualifizierten elektronischen Signatur an:

info@kvbbg.de

Verschlüsselung

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese zusätzlich verschlüsseln. Der für die Verschlüsselung benötigte "öffentliche Schlüssel" des KVBbg steht unter folgendem Link zum Download bereit:

Indem Sie den Zugang zum KVBbg über die genannten E-Mail-Adressen nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis zur elektronischen Kommunikation und zur Speicherung Ihres dafür erforderlichen öffentlichen Schlüssels. Er wird benötigt, um im Verlauf der weiteren Kommunikation verschlüsselte Mails an Sie zu versenden.