Betriebliche Altersversorgung – eine der wichtigsten Finanzentscheidungen des Lebens
Mit der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst lässt sich ein zusätzliches Polster für die Rente aufbauen – eine perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Rente und Erhöhung der finanziellen Sicherheit im Alter.
Vertragsarten der Zusatzversorgung
Mit der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst lässt sich ein zusätzliches Polster für die Rente aufbauen – eine perfekte Ergänzung zur gesetzlichen Rente und Erhöhung der finanziellen Sicherheit im Alter.
Arbeitgeber (AG) beauftragt die ZVK mit der Durchführung der Zusatzversorgung
zusätzliche Leistung zur gesetzlichen Rente
Bestandteil des Tarifvertrages
Finanzierung der Pflichtversicherung
a) Beitrag ergibt sich aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt*
b) Durch den Arbeitgeber einzuzahlen
c) Durch den Versicherten einzuzahlen
d) Der Arbeitgeber trägt 60 % des Beitragsaufkommens