Beihilfeberechtigte
Der Kommunale Versorgungsverband Brandenburg gewährt als Beihilfestelle den Beihilfeberechtigten seiner Mitglieder finanzielle Unterstützung durch Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Für unsere Mitglieder bearbeiten wir jährlich mehrere Tausend Beihilfeanträge.
Ein Anspruch auf Beihilfe ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, welcher im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamt*innen und ihrer Familien zu sorgen hat. Im Rahmen der Beihilfe verpflichtet er sich, in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen einen Teil der anfallenden Kosten zu erstatten.
Folgende Leistungen sind umfasst:
- Beratung der Beihilfeberechtigten in allen Beihilfeangelegenheiten
- Festsetzung und Auszahlung von Beihilfen gemäß Landesbeamtengesetz für das Land Brandenburg i. V. m. der Bundesbeihilfeverordnung
- Bearbeitung sonstiger beihilferechtlicher Anträge (z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, Psychotherapien, kieferorthopädische Behandlungen…)
- Bearbeitung beihilferechtlicher Anfragen besonderer Art
- Bearbeitung von Widersprüchen
Bearbeitungsstand
Zum Jahresbeginn und -ende verzeichnen wie einen erhöhten Eingang von Beihilfeanträgen. Daher kann es zu Verzögerung in der Bearbeitung kommen. Nähere Informationen zum Bearbeitungsstand und zur Bearbeitungsdauer finden Sie hier.
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Antragsverfahren
Beihilfen sind antragspflichtig. Sie müssen schriftlich oder per Beihilfe-App beantragt werden. Für jede Aufwendung ist ein Beleg beizufügen.
Beantragen Sie Beihilfen bitte ausschließlich mit den aktuellen Antragsvordrucken oder per App.
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