Freiwillige Versicherung

Mehr finanzielle Freiheit im Ruhestand

Mit unserer freiwilligen Zusatzrente erweitern Sie über gesetzliche Rente und Betriebsrente hinaus auf sehr attraktive Weise Ihre finanziellen Möglichkeiten zur Gestaltung eines angenehmen Lebensabschnitts nach dem langen Arbeitsleben.

Unsere freiwillige Versicherung ist flexibel, sicher, provisionsfrei, staatlich gefördert und unverfallbar ab dem ersten Beitrag.

 

Die Vorteile unserer freiwilligen Versicherung

Vertragsarten der freiwilligen Versicherung

Bruttoentgeltumwandlung und vermögenswirksame Leistungen

Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben und nutzen Sie die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers

Zusätzlich können Sie hier die vermögenswirksamen Leistungen von Ihrem Arbeitgeber einsetzen und dabei eine Verdopplung der Arbeitgeberförderung nutzen.

Bei einem Monatsbeitrag von 70 EUR (brutto) kann Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf 13,30 EUR erhöhen.

In einigen Tarifbereichen kann dieser Arbeitgeberanteil bis zu 50,00 EUR monatlich betragen.

Den Beitrag können Sie aus dem laufenden monatlichen Entgelt und / oder aus der Jahressonderzahlung im November zahlen.

Im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung können Sie aus dem Einkommen (im ersten Arbeitsverhältnis) bis maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) jährlich steuerfrei einzahlen. Sozialabgabenfrei sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Sie können die Beitragshöhe selbst bestimmen und jederzeit an eine veränderte Lebenssituation anpassen.

Eine Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung können Sie flexibel einschließen.

Die Leistung kann als monatliche, lebenslange Rente oder zu Rentenbeginn als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden.

 

„Riester“-Förderung

Sie können pro Jahr 175,00 EUR Grundzulage und je kindergeldberechtigtes Kind 185,00 EUR Zulage und für ab 2008 geborene Kinder 300,00 EUR erhalten.

Zulagenberechtigte Personen, die zum Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einmalig 200,00 EUR Berufseinsteigerbonus im ersten Beitragsjahr.

Zusätzlicher Sonderausgabenabzug

Wenn Sie den Beitrag in Ihrer Steuererklärung angeben, prüft das Finanzamt, ob Sie über den Zulagenanspruch hinaus einen Anspruch auf eine Steuererstattung haben („Günstigerprüfung“). Diese Steuererstattung wird an Sie überwiesen.

Die Beiträge und Zulagen werden bei Ihrer Zusatzversorgungskasse in Versorgungspunkte umgerechnet und ergeben eine zusätzliche monatliche Rente.

Die Rentenleistung ist in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen und beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Anspruch auf die staatliche Förderung (Riesterförderung) haben grundsätzlich folgende Beschäftigte:

  • rentenversicherungspflichtige Personen
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet haben
  • Personen, die die gesetzliche Elternzeit in Anspruch nehmen,
  • Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der

gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Beschäftigte, die nicht zum geförderten Personenkreis gehören (z. B. Ärzte/ Ärztinnen in der Ärzteversorgung), können die staatliche Förderung in Form der Riesterförderung bei der Zusatzversorgung nicht nutzen. Für sie empfehlen wir die private Altersvorsorge mit Verträgen mit Steuervorteil im Rentenbezug oder eine Bruttoentgeltumwandlung.

Die Zulage erhalten Sie in voller Höhe, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag von 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgeltes des Vorjahres in die Versicherung einzahlen. Wenn Sie bereits in der Pflichtversicherung Ihren Arbeitnehmerbeitrag individuell versteuern (Abzug aus dem Nettoentgelt), kann dieser Betrag für die „Riesterförderung“ angerechnet werden.

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 60,00 EUR. Maximal 2.100 EUR Beitrag im Jahr sind förderfähig.

 

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Produktinformationen finden Sie hier.

Individuelle Beratung

Nutzen Sie gern unser individuelles Beratungsangebot. Unsere Serviceteams beraten jederzeit auch gerne direkt vor Ort. Geplante Termine für Informationsveranstaltungen und weitere Beratungsmöglichkeiten erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen außerdem jederzeit eine persönliche Modellrechnung. Für ein unverbindliches Angebot senden Sie uns bitte den ausgefüllten Prognosefragebogen zu.