Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung ist eine besondere Form der betrieblichen Altersversorgung - insbesondere für kommunale Arbeitgeber und deren Beschäftigte im Land Brandenburg.
Sie sichert den Beschäftigten eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer Betriebsrente.
Jetzt neu: Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung