Finanzierung

Für die Beihilfeaufwendungen, Verwaltungskosten und Rücklagen erforderlichen Mittel werden durch Erhebung einer Umlage von den Mitgliedern aufgebracht, soweit nicht durch Beschluss des Fachausschusses der Erstattungsweg zugelassen wird.

Umlageverfahren

In der Beihilfeumlagegemeinschaft werden alle erforderlichen Mittel zur Aufbringung der Beihilfeaufwendungen, Verwaltungskosten und Rücklagen je Umlagegruppe gemeinschaftlich und solidarisch von allen Mitgliedern der Beihilfeumlagegemeinschaft getragen. So werden unerwartete, hohe Ausgaben für einzelne Mitglieder abgemildert.

Die Umlagen werden durch Anwendung eines Umlagesatzes in der jeweiligen Umlagegruppe auf die Bemessungsgrundlage des Mitgliedes jährlich berechnet (§ 45 der Satzung des KVBbg -Versorgungskasse-). Die Erhebung der Umlage erfolgt in monatlichen Abschlägen.

In der Sitzung des Fachausschusses der Versorgungskasse vom 22. Juni 2023 wurde beschlossen, dass die Umlagesätze in 2024 unverändert bleiben.

Umlagegruppe

Versicherungsverhältnis

Umlagesätze pro Jahr ab 2023 in EUR

UG 1

Krankenversicherungspflichtige

20,00

UG 2

freiwillig Krankenversicherte mit Arbeitsgeberzuschuss nach § 257 SGB V

100,00

UG 3

freiwillig Krankenversicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse ohne Arbeitgeberzuschuss gem. § 257 SGB V

100,00

UG 4

alle übrigen Anspruchsberechtigten

2.400,00

Die Notwendigkeit der Anpassung des Umlagesatzes der jeweiligen Umlagegruppe ist jährlich unter Anwendung des § 45 Absatz 3 der Satzung des KVBbg -Versorgungskasse- zu überprüfen. Bewertungsmaßstab für die Festsetzung des Umlagesatzes sind danach die durchschnittlichen Jahresausgaben für einen Anspruchsberechtigten, die sich aus der Gegenüberstellung des Beihilfeaufwandes aus dem Vorjahr des laufenden Geschäftsjahres, der neben den Beihilfeleistungen auch die Verwaltungskosten für den Umlagebereich und eine angemessene Zuführung zur satzungsgemäßen Rücklage umfasst, und des Gesamtbestandes der Anspruchsberechtigten zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres ergeben. Der daraus ermittelte Durchschnitt ist maßgebend für den festzusetzenden Umlagesatz. Die Kalkulation erfolgt in den einzelnen Umlagegruppen.

Die Umlagebemessungsgrundlage in den einzelnen Umlagegruppen ist die Zahl der jeweiligen Anspruchsberechtigten der Mitglieder. Stichtag für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist der 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres.

Die Abfrage der jeweiligen Anspruchsberechtigen je Umlagegruppe erfolgt jährlich im Januar durch die Beihilfestelle zum Stichtag 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres. Anhand der gemeldeten Anspruchsberechtigen je Umlagegruppe erfolgt dann die Berechnung und Festsetzung der Umlagen für das Folgejahr.

 

Erstattungsverfahren

Im Erstattungsverfahren werden die bewilligten Beihilfen sowie die Verwaltungskosten mittels einer Fallpauschale konkret, auf das jeweilige Mitglied, fallbezogen abgerechnet.

Außerhalb der Umlage gemäß §§ 44, 45 der Satzung des KVBbg -Versorgungskasse- werden die erforderlichen Mittel für die Beihilfeaufwendungen und Verwaltungskosten durch Erstattung aufgebracht.

Die Abrechnung der Verwaltungskosten bei den Mitgliedern der Beihilfe im Erstattungsbereich erfolgt durch Erhebung einer Fallpauschale je Leistungsfall. Die Höhe der leistungsgerechten Fallpauschale beträgt derzeit 36,00 EUR je Leistungsfall.

Die Grundlage für die Berechnung der Fallpauschale bildet die von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) jährlich aktualisierte Kostenrechnung für einen Arbeitsplatz. Die Höhe der Fallpauschale wird jährlich mit der Veröffentlichung des aktuellen KGSt-Berichts überprüft.