Dienstherrenwechsel

Bei einem Dienstherrenwechsel, der eine Änderung der Zuständigkeit des Versorgungsträgers nach sich zieht, erfolgt eine Versorgungslastenteilung auf gesetzlicher Grundlage (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag).

Mit der Versorgungslastenteilung beteiligt sich der abgebende Dienstherr an den zukünftigen Versorgungsleistungen, indem er an den aufnehmenden Dienstherr oder die zuständige Versorgungskasse einen Kapitalbetrag zahlt.

Die Abwicklung der Versorgungslastenteilung (Abfindungszahlungen/ laufende Erstattungsfälle) wird von der Abteilung Beamtenversorgung des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg für ihre Mitglieder vollständig übernommen.