Steuerliche Förderung der Betriebsrente
Zur Attraktivität der Betriebsrente trägt u.a. die Nutzung einer staatlichen Förderung bei. Sie können selbst entscheiden, welche Form der Förderung Ihrer aktuellen Lebenssituation am besten entspricht.
Auf der Grundlage von tarifvertraglichen oder allgemein einzelvertraglichen Regelungen sind Sie an der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung mit einem Arbeitnehmerbeitrag beteiligt.
Sie können entscheiden, ob dieser Beitrag
- aus dem versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Entgelt (Nettoentgelt)
oder
- aus dem steuer- und sozialversicherungsfreien Entgelt (Bruttoentgelt) gezahlt wird.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen Ihrer Entscheidung finden Sie hier.
Die Entscheidung zur Versteuerung bzw. auch zukünftige Änderungen teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit.
Wenn Sie den Arbeitnehmerbeitrag steuerpflichtig einzahlen möchten, um die „Riester“-Förderung zu nutzen, füllen Sie bitte den Vordruck aus und übergeben ihn Ihrem Arbeitgeber. Andernfalls behandelt Ihr Arbeitgeber den Arbeitnehmerbeitrag automatisch steuerfrei.