Dienstzeitberechnung

Auf Anforderung der Mitglieder erstellt die Versorgungskasse vorläufige Dienstzeitberechnungen und Vorabberechnungen des fiktiven Ruhegehalts für deren Beamt*innen.

Die Entscheidung über die Berücksichtigung von Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit obliegt der für die Festsetzung und Regelung von Versorgungsbezügen bestimmten Stelle.

Die Beantragung einer fiktiven Berechnung erfolgt über die Personalabteilung des jeweiligen Dienstherrn. Der Antrag zur vorläufigen Dienstzeitberechnung wird an die Versorgungskasse weitergeleitet und diese mit der Berechnung beauftragt.

Die Berechnung wird auf der Grundlage der im Zeitpunkt geltenden Sach- und Rechtslage erstellt.