Pensionsrückstellung

Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfänger*innen sind Rückstellungen zu bilden.

Die Beamtenversorgung hat für ihre Mitglieder das Büro "RZP beratende Aktuare GbR" für folgende Leistungen beauftragt:

  • Ermittlungen der Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen und Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfänger*innen
  • Ermittlung des Erstattungsanspruches aufgrund eines Dienstherrenwechsels zum Bilanzstichtag
  • Schätzung deren prozentualer Veränderungen in den 2 Folgejahren

 

Dem nachfolgenden Video können weitergehende wichtige Informationen entnommen werden:

Video zum Download (28,3 MiB)