Versorgungsempfänger

Versorgungsempfänger*innen sind Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Hier-zu zählen Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen, die einen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben.

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Versorgungsanwärter

Beamt*innen sind Bedienstete, die zu einer Körperschaft mit Dienstherrnfähigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

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Mitglieder

Die Versorgungskasse erbringt ihre Leistungen für die in der Satzung des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Versorgungskasse- genannten Mitglieder.

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