Versorgungsausgleich

Ziel des Eheversorgungsausgleiches ist es, die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung...) – unter Außerachtlassung ihrer formalen Zuordnung – auf beide Ehegatten zu verteilen.

Auf Antrag des Mitgliedes beantwortet die Versorgungskasse das Auskunftsersuchen des Familiengerichtes und teilt die Höhe der während der Ehezeit der Beamt*innen erworbenen Versorgungsanwartschaften bzw. die Höhe der erworbenen Versorgungsansprüche mit.

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