Finanzierung
Die für die Versorgungsaufwendungen, Verwaltungskosten und Rücklagen erforderlichen Mittel werden durch Erhebung einer Umlage von den Mitgliedern aufgebracht.
Pensionsrückstellung
Für unmittelbare Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Bestimmungen und für Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern sind Rückstellungen zu bilden.
Dienstherrenwechsel
Die Abwicklung der Versorgungslastenteilung wird von der Versorgungskasse für Ihre Mitglieder vollständig übernommen. Das gilt sowohl für die grundsätzlich vorgesehenen Abfindungszahlungen zwischen den betroffenen Dienstherren als auch die weiterhin bestehenden laufenden Erstattungsfälle.