Mitglieder

Die Beihilfestelle übernimmt alle Aufgaben, die mit der Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen der Beihilfeberechtigten ihrer Mitglieder in Zusammenhang stehen.

Alle kommunalen Dienstherren und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Spitzenverbände im Land Brandenburg können die sehr personal- und kostenintensive Beihilfesachbearbeitung für ihre beihilfeberechtigten Mitarbeitenden auf die Beihilfekasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg übertragen.

Unsere Leistungen
  • Beratung der Beihilfeberechtigten in allen Beihilfeangelegenheiten
  • Festsetzung und Auszahlung von Beihilfen gemäß Landesbeamtengesetz für das Land Brandenburg i. V. m. der Bundesbeihilfeverordnung
  • Bearbeitung sonstiger beihilferechtlicher Anträge (z. B. Rehabilitationsmaßnahmen, Psychotherapien, kieferorthopädische Behandlungen…)
  • Bearbeitung beihilferechtlicher Anfragen besonderer Art
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • die prozessuale Vertretung bei entsprechender Bevollmächtigung
  • die Geltendmachung von Arzneimittelrabatten (AMNOG)
  • die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (Regress)

 

Ihre Vorteile
  • vollständige Entlastung von Personalkosten
  • Minimierung des Beihilfeaufwandes durch qualifizierte Sachbearbeitung
  • keinen Aufwand für Schulungen und Fortbildungen
  • Finanzierung im Umlageverfahren, dadurch Abfederung von Spitzenrisiken und Planungssicherheit für den kommunalen Haushalt
  • Direktversand der Bescheide an die Berechtigten