Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung
Durch den direkten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung vereinfacht und verkürzt sich der Weg zur Betriebsrente der Zusatzversorgung Brandenburg.
Ab Beginn des Jahres 2023 werden erforderliche Daten zur Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls und zur Berechnung der Betriebsrente mittels elektronisch gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung direkt durch die Zusatzversorgung Brandenburg von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung angefordert. Das spart Zeit und Papier.
Für Versicherte der Zusatzversorgung Brandenburg ist die Beantragung der Betriebsrente seit 2023 einfacher möglich.
Die Rentenantragsunterlagen wurden geändert, sodass ein Einreichen des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Versicherten entfällt.
Die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch ist in § 20 Absatz 1 ATV-K (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal –) zu finden.
Danach können erforderliche Daten zur Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls und zur Berechnung der Betriebsrente mittels elektronisch gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung angefordert werden.
Dies gilt nach Rentenbeginn auch für die Prüfung des Anspruchs auf Betriebsrente dem Grunde und der Höhe nach.