Rentenbeginn

Die Betriebsrente beginnt grundsätzlich mit dem Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei sind Regelungen zur Nichtzahlung und zum Ruhen der Betriebsrente zu beachten (§ 39 Satzung KVBbg –ZVK-).

Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllen, können sich bei uns gerne individuell beraten lassen.


Voraussetzungen

Für die Gewährung einer Betriebsrente sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • die Erfüllung der Wartezeit
  • der Eintritt eines Versicherungsfalles
  • eine schriftliche Antragstellung
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Die Wartezeit beträgt 60 Kalendermonate. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den Zahlungen für die Betriebsrente erbracht worden sind.

Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem die Pflicht zur Versicherung begründeten Arbeitsverhältnis steht.

Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht.

Im Hinterbliebenenfall wird eine Betriebsrente gezahlt, wenn ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bzw. Halb-oder Vollwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Die Betriebsrente wird auf schriftlichen Antrag gewährt.


Prognoseberechnung

Wenn Sie sich über Ihre voraussichtliche Betriebsrentenhöhe informieren möchten, können Sie gerne eine Prognoseberechnung anfordern. Das Formular finden Sie hier


Kapitalauszahlung bei freiwilliger Versicherung

Sollten Sie auch eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben, besteht die Option zur Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn. Hierbei ist die fristgerechte Beantragung gemäß den Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die freiwillige Versicherung zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, sich mit uns 6-12 Monate vor Ihrem Rentenbeginn hierzu in Verbindung zu setzen.