Meldewesen

Meldungen zur Zusatzversorgungskasse zeitnah, automatisiert und effizient.

Die Meldungen zur Zusatzversorgungskasse (z.B. An- und Abmeldungen von Beschäftigten, Mitteilung der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte) erfolgen ausschließlich online.

Auf der Grundlage der DATÜV-ZVE werden über die meisten Personalabrechnungsprogramme die entsprechenden Datensätze erzeugt und können im Wege der automatisierten Datenübermittlung an uns übertragen werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Meldungen über „Meldung online“ an die Zusatzversorgungskasse zu übertragen.

 

Der schnellste Weg zur Meldung

Jahresmeldung

Die Meldefrist der Arbeitgeber für die Jahresmeldung endet mit Ablauf des 31.01. des Folgejahres.

Es gibt zwei Wege zur maschinellen Übermittlung der Jahresmeldung Ihrer Beschäftigten.

  1. Übertragung von Dateien gem. DATÜV-ZVE über WebMV (Web Meldeverfahren)
  2. Erstellung der Jahresmeldung über die JADE Web-Anwendung und Übertragung der Datei

Wir bitten Sie, das aktuelle Rundschreiben zur Jahresmeldung zu beachten.

 

Grenzwerte

Bei der Berechnung der Umlagen und Beiträge zur Zusatzversorgung sind durch unsere Mitglieder und Versicherten die jeweils aktuellen Rechengrößen zu beachten. Diese haben wir für das aktuelle Jahr sowie für die vergangenen Jahre hier für Sie zusammengestellt.

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2024 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2023 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2022 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2021 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2020 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2019 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2018 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2017 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2016 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2015 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2014 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2013 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2012 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2011 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2010 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

  Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2009 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)

 

Finanzierung

Zur Finanzierung der Leistungen aus der Pflichtversicherung werden von den Mitgliedern Umlagen und Zusatzbeiträge erhoben.

Der Umlagesatz beläuft sich aktuell auf 1,1% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der jeweiligen pflichtversicherten Person.
Der Zusatzbeitragssatz beträgt seit dem 01. Juli 2018 4,8% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der jeweiligen pflichtversicherten Person.

Seit dem 01. Juli 2018 beträgt der Arbeitnehmerbeitragssatz gemäß Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) 2,4% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der jeweiligen pflichtversicherten Person.

Für den nichttarifgebundenen Bereich gelten die einzelarbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitnehmerbeteiligungen.

  Tabelle:  Finanzierung der Pflichtversicherung

 

Bankverbindungen

Pflichtversicherung

Umlage
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE68 1605 0000 3751 0012 62
BIC WELADED1PMB

Zusatzbeitrag
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE32 1605 0000 3751 0064 69
BIC WELADED1PMB

Freiwillige Versicherung

Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE52 1605 0000 3751 0064 00
BIC WELADED1PMB