Der schnellste Weg zur Meldung
Die Meldefrist der Arbeitgeber für die Jahresmeldung endet mit Ablauf des 31.01. des Folgejahres.
Es gibt zwei Wege zur maschinellen Übermittlung der Jahresmeldung Ihrer Beschäftigten.
- Übertragung von Dateien gem. DATÜV-ZVE über WebMV (Web Meldeverfahren)
- Erstellung der Jahresmeldung über die JADE Web-Anwendung und Übertragung der Datei
Wir bitten Sie, das aktuelle Rundschreiben zur Jahresmeldung zu beachten.
Bei der Berechnung der Umlagen und Beiträge zur Zusatzversorgung sind durch unsere Mitglieder und Versicherten die jeweils aktuellen Rechengrößen zu beachten. Diese haben wir für das aktuelle Jahr sowie für die vergangenen Jahre hier für Sie zusammengestellt.
Gesamtübersicht der vorläufigen Grenzwerte für 2025 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2024 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2023 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2022 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2021 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2020 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2019 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2018 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2017 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2016 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2015 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2014 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2013 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2012 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2011 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2010 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Gesamtübersicht der Grenzwerte für 2009 (Pflicht- und Freiwillige Versicherung)
Zur Finanzierung der Leistungen aus der Pflichtversicherung werden von den Mitgliedern Umlagen und Zusatzbeiträge erhoben.
Der Umlagesatz beläuft sich aktuell auf 1,1% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der jeweiligen pflichtversicherten Person.
Der Zusatzbeitragssatz beträgt seit dem 01. Juli 2018 4,8% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der jeweiligen pflichtversicherten Person.
Seit dem 01. Juli 2018 beträgt der Arbeitnehmerbeitragssatz gemäß Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) 2,4% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der jeweiligen pflichtversicherten Person.
Für den nichttarifgebundenen Bereich gelten die einzelarbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitnehmerbeteiligungen.
Tabelle: Finanzierung der Pflichtversicherung
Pflichtversicherung
Umlage
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE68 1605 0000 3751 0012 62
BIC WELADED1PMB
Zusatzbeitrag
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE32 1605 0000 3751 0064 69
BIC WELADED1PMB
Freiwillige Versicherung
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
IBAN DE52 1605 0000 3751 0064 00
BIC WELADED1PMB