Dienstzeitberechnung
Auf Anforderung der Mitglieder erstellt die Versorgungskasse vorläufige Dienstzeitberechnungen und Vorabberechnungen des fiktiven Ruhegehalts für deren Beamt*innen.
Beamt*innen auf Zeit
Die Beamt*innen auf Zeit nehmen in der Regel herausgestellte Funktionen wahr, z. B. als Behördenleiter*innen (Landrät*innen, Bürgermeister*innen, Beigeordnete, Direktor*innen usw.). Für diesen Personenkreis gelten besondere versorgungsrechtliche Grundlagen.
Dienstunfallfürsorge
Verletzen sich eine Beamt*innen im Dienst, ist dieser Unfall beim Dienstherrn umgehend zu melden, um die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich treffen zu können.
Versorgungsausgleich
Ziel des Eheversorgungsausgleiches ist es, die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung...) – unter Außerachtlassung ihrer formalen Zuordnung – auf beide Ehegatten zu verteilen.
Nachversicherung
Scheiden Beamt*innen aus dem Beamtenverhältnis bei einem Mitglied der Versorgungskasse ohne einen Anspruch oder eine Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung aus, so werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.