Versorgungsanwärter*innen

Sie sind Beamt*innen, die zu einer Körperschaft mit Dienstherrnfähigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen und im Laufe ihrer Dienstzeit Versorgungsanwartschaften sammeln.

Dienstzeitberechnung

Auf Anforderung der Mitglieder erstellt die Versorgungskasse vorläufige Dienstzeitberechnungen und Vorabberechnungen des fiktiven Ruhegehalts für deren Beamt*innen.

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Beamt*innen auf Zeit

Die Beamt*innen auf Zeit nehmen in der Regel herausgestellte Funktionen wahr, z. B. als Behördenleiter*innen (Landrät*innen, Bürgermeister*innen, Beigeordnete, Direktor*innen usw.). Für diesen Personenkreis gelten besondere versorgungsrechtliche Grundlagen.

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Dienstunfallfürsorge

Verletzen sich eine Beamt*innen im Dienst, ist dieser Unfall beim Dienstherrn umgehend zu melden, um die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich treffen zu können.

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Versorgungsausgleich

Ziel des Eheversorgungsausgleiches ist es, die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung...) – unter Außerachtlassung ihrer formalen Zuordnung – auf beide Ehegatten zu verteilen.

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Nachversicherung

Scheiden Beamt*innen aus dem Beamtenverhältnis bei einem Mitglied der Versorgungskasse ohne einen Anspruch oder eine Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung aus, so werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

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