Betriebsrente (Pflichtversicherung)

Absicherung und Vorsorge - Werte, die sich für Sie auszahlen

Mit der Betriebsrente aus der Zusatzversorgung sorgen Sie für Ihre Zukunft vor. Gleichzeitig sichern Sie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung ab.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst haben Sie einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie Beiträge an die Zusatzversorgung des KVBbg. So erhalten Sie später neben der gesetzlichen Rente auch eine lebenslange monatliche Betriebsrente. Eine Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsversorgung ist ebenfalls eingeschlossen.

Sie sind versicherungspflichtig, wenn:

  • Ihr Arbeitgeber Mitglied bei der Zusatzversorgungskasse des KVBbg ist,
  • Sie das 17. Lebensjahr vollendet haben und
  • Sie bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente die Wartezeit erfüllen können.

Die Versicherungspflicht beginnt mit Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses. Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses meldet Ihr Arbeitgeber Sie von der Pflichtversicherung ab. Die bereits erworbene Anwartschaft bleibt der Höhe nach erhalten.


Versicherungsnachweis

Als pflichtversicherte Person erhalten Sie jährlich einen Versicherungsnachweis über die erreichte Anwartschaft auf Leistungen aus der Betriebsrente bei Ihrer Zusatzversorgungskasse.

So haben Sie den aktuellen Stand Ihrer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung stets im Blick.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier zusammengefasst.