Nachversicherung

Scheiden Beamt*innen aus dem Beamtenverhältnis bei einem Mitglied der Versorgungskasse ohne einen Anspruch oder eine Anwartschaft auf Versorgung aus der Beschäftigung aus, so werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Die Nachversicherung bei der Versorgungskasse ist vom Mitglied mit einem Formular zu beantragen.

Die nachzuentrichtenden Beiträge werden insoweit übernommen, als sie auf Dienstzeiten bei einem Mitglied entfallen, für die die Beamt*innen satzungsgemäß angemeldet waren und die Dienstzeiten ohne das Ausscheiden als ruhegehaltfähig hätten berücksichtigt werden müssen.

Der Dienstherr erteilt den Nachversicherten oder den Hinterbliebenen und dem Träger der Rentenversicherung eine Bescheinigung über den Nachversicherungszeitraum und die der Nachversicherung in den einzelnen Kalenderjahren zugrunde gelegten beitragspflichtigen Einnahmen (Nachversicherungsbescheinigung).

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind zu zahlen, wenn die Voraussetzungen für die Nachversicherung eingetreten und Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung nicht gegeben sind.

Die Nachversicherung wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aufgeschoben.

Die Beitragszahlung aufgeschoben, wenn

  • die Beschäftigung nach einer Unterbrechung voraussichtlich wieder aufgenommen wird,
  • eine andere Beschäftigung sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aufgenommen wird
  • eine widerrufliche Versorgung gezahlt wird, die der aus einer Nachversicherung erwachsenden Rentenanwartschaft mindestens gleichwertig ist.

Über den Aufschub der Beitragszahlung entscheidet das jeweilige Mitglied. Auf Antrag des Mitgliedes übernimmt die Versorgungskasse die Durchführung des Aufschubs der Beitragszahlung.

Wird die Beitragszahlung aufgeschoben, erteilt der Dienstherr den ausgeschiedenen Beschäftigten und dem Träger der Rentenversicherung eine Bescheinigung über den Nachversicherungszeitraum und die Gründe für einen Aufschub der Beitragszahlung.

Nähere Informationen zur Nachversicherung erhalten Sie hier.