Barrierefreiheit
Alle Menschen sollen die Informationen in den Internetauftritten KVBbg ohne Probleme finden und verstehen können – egal ob sie durch körperliche oder geistige Einschränkungen, aus Altersgründen, wegen ihrer Sprachkenntnisse oder aus anderen Gründen auf einen leichten Zugang zu den Inhalten angewiesen sind. Seit einiger Zeit werden gemäß den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetztes des Bundes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0.) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 nach und nach alle Bereiche des Webauftritts des KVBbg überarbeitet und über die geforderte Barrierefreiheit hinaus inklusiv gemacht.
Wir arbeiten stetig daran, noch bestehende Hürden kontinuierlich abzubauen. Ein Ziel ist zum Beispiel, künftig nur noch barrierefreie PDF-Dokumente auf den Internetseiten des KVBbg anzubieten und alle Inhalte von Screenreadern auslesbar zu machen. Diese und weitere Bemühungen, Barrieren abzubauen, können nur schrittweise erfolgen, weshalb wir um etwas Geduld bitten.